In der Gemeinde Arzberg ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer
Reinigungskraft in kommunalen Gebäuden (m/w/d)
mit einer wöchentlichen Grundstock-Arbeitszeit von 15 Stunden (Teilzeit) für die wochentägliche
Unterhaltsreinigung innerhalb der Gemeinde Arzberg diverser Objekte vorerst befristet bis zum 30.06.2026 zu besetzen. Eine unbefristete Weiterbeschäftigung wird in Aussicht gestellt.
Wir suchen einen erfahrenen, motivierten, verantwortungsbewussten, selbstständigen Mitarbeiter.
Außerdem sollten Sie über eine teamorientierte Arbeitsweise, persönliches Engagement und ein hohes Maß an Zuverlässigkeit verfügen.
Voraussetzung für die Ausführung der zu bewältigenden Aufgaben ist eine körperliche Belastbarkeit.
Wir bieten Ihnen:
- Eine Vergütung nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD-VKA) in Entgeltgruppe E02.
- Eine Zusatzversorgung und vermögenswirksame Leistungen.
- Eine Jahressonderzahlung und die Möglichkeit einer zusätzlichen leistungsorientierten Bezahlung.
- Eine betriebliche Altersversorgung.
Schwerbehinderte Bewerber werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt berücksichtigt. Ein entsprechender Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Lichtbild, Beurteilungen,
Zeugnisse und alle stellenbezogenen Nachweise sowie ein aktuelles Führungszeugnis), welche jedoch spätestens vor Beginn der Tätigkeit eingereicht werden muss mit der Aufschrift „Bewerbung Reinigungskraft“ richten Sie bitte in klassischer Form bis zum 22.04.2026 (Posteingang) an die:
Gemeindeverwaltung Arzberg
Der Bürgermeister – persönlich –
Platz der Einheit 1
04886 Arzberg
Gern können Sie Ihre Bewerbungsunterlagen auch elektronisch im PDF-Format an n.leitritz@beilrode.com übermitteln. Bei Rückfragen zum Stellenangebot wenden Sie sich bitte an Frau Leitritz unter der Telefonnummer (0 34 21) 73 22 17 während der Sprechzeiten.
Nach dem 22.04.2026 eingegangene Bewerbungen finden keine Berücksichtigung.
Kosten, welche im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen (Reisekosten etc.) werden nicht erstattet.
Sollten Sie Ihrer Bewerbung einen ausreichend frankierten Rückumschlag beilegen, senden wir Ihnen die Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens gern zurück.
Bewerbungsunterlagen ohne ausreichend frankierten Rückumschlag können nicht zurückgesandt werden und werden danach gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet.
Des weiteren weisen wir darauf hin, dass mit der Bewerbung gleichzeitig das Einverständnis zur elektronischen Verarbeitung der persönlichen Daten bis zum Abschluss des Bewerbungsverfahrens erteilt wird (§ 11 Abs. 1 des Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetzes).
Sie können jederzeit Auskunft über Ihre Person, betreffende Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten, die Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten, die Löschung von personenbezogenen Daten oder die Einschränkung der Datenverarbeitung verlangen sowie der Verarbeitung personenbezogener Daten widersprechen.
Sollten Sie zu der Auffassung gelangen, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt, können Sie sich mit Beschwerden an den Datenschutzbeauftragten der Gemeinde Arzberg (juergen.haehnel@dekra.com) wenden.