Bebauungsplan der Gemeinde Arzberg – Entwurf

Bebauungsplan der Gemeinde Arzberg – Entwurf
„Wohnen in Heidehäuser“

Stand: 20.01.2026

  1. Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes

Das zu überplanende Gelände liegt nördlich der Ortslage von Arzberg im südöstlichen Bereich des Ortsteiles Heidehäuser im Außenbereich. Das Plangebiet ist ca. 19.240 m² groß. Von der Planung betroffen sind die Flurstücke 35/12 (Teilfläche), 36, 37 (Teilfläche), 38 und 191 (Teilfläche) der Flur 2 in der Gemarkung Arzberg.

Im Westen des Plangebiets grenzen hinter der „Waldstraße“ Wohngrundstücke mit den Flurstücken 35/4, 35/8 und 3/10 an. Im Norden befinden sich die Restfläche des Flurstücks 37, eine Wiesenfläche und Baum- und Strauchbewuchs. Des Weiteren befindet sich nördlich die Restfläche des Flurstücks 191 und das Flurstück 39/5, welche jeweils Waldflächen sind.

Südlich und östlich schließt sich das Flurstück 3 der Flur 3 in der Gemarkung Arzberg an. Hier sind Wald- und Ackerflächen vorhanden.

  1. Anlass und Erfordernis der Planung

Das ca. 120 Jahre alte vorhandene Wohnhaus auf dem Flurstück 36 sollte umgebaut und geringfügig erweitert werden. Dazu wurde eine Baugenehmigung erteilt. Im Zuge der Umbaumaßnahmen sollte noch eine Änderung an der Drempelhöhe erfolgen, welche dann nicht genehmigt wurde, da der notwendige Waldabstand vom Gebäudebestand nicht eingehalten werden konnte. Rechtlich war eine Waldumwandlung erforderlich, welche wiederum einen Bebauungsplan als rechtliche Grundlage erforderte.

Um den Erhalt des Gebäudes zu sichern und um die notwendigen Erschließungsanlagen besser auszunutzen, soll dieser Bebauungsplan aufgestellt werden.

Mit diesem B-Plan sollen der Gebäudebestand mit entsprechender Erweiterung ermöglicht und noch zwei zusätzliche Wohngrundstücke im Bereich der Waldstraße entwickelt werden. Da die Planfläche sich planungsrechtlich im Außenbereich befindet, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich, um Baurecht für diese Wohnbauflächen zu schaffen.

Die Unterlagen zum Herunterladen: