Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Entwurfs der Außenbereichssatzung der Gemeinde Arzberg „Außenbereichssatzung Tauschwitz“ in 04886 Arzberg, Ortsteil Tauschwitz
Der Gemeinderat der Gemeinde Arzberg hat in seiner Sitzung vom 10.03.2026 den Entwurf der „Außenbereichssatzung Tauschwitz“ in 04886 Arzberg, OT Tauschwitz in der Fassung vom 25.02.2026, bestehend aus Planzeichnung (Teil A) mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen sowie dazugehöriger Begründung (Teil B), den Anlagen: 1 – Flurkarte; 2 – Übersichtskarte; 3 – Stellungnahme zum Artenschutz; 4 – Angaben zur Löschwasserversorgung im Ortsteil Tauschwitz gebilligt und zur Öffentlichkeitsbeteiligung durch Offenlegung / Auslegung gern. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt (Beschluss – Nr. DS 079/03/2026).
Der Entwurf der „Außenbereichssatzung Tauschwitz“ in 04886 Arzberg OT Tauschwitz mit dazugehöriger Begründung in der Fassung vom 25.02.2026 wird zu jedermanns Einsicht im Zeitraum: vom 25.03.2026 bis 30.04.2026 in der Gemeindeverwaltung Arzberg öffentlich ausgelegt.
Der Geltungsbereich umfasst 11 Flurstücke oder dessen Teilbereiche mit den Flurstücken 23, 24, 26, 27, 28, 29, 34/1, 34/2 (anteilig), 35/1, 40/1 und 41/1, der Flur 3, Gemarkung Köllitzsch, auf einer Planfläche von ca. 13.612 m² (1,36 ha). An das Vorhabengrundstück grenzt nördlich und westlich die Fährstraße, südlich und östlich grenzen privat genutzte Flächen (teilweise landwirtschaftlich genutzt, teilweise Waldflächen) sowie die Anliegerstraße an. Die Lage des Plangebietes ist im nachfolgenden Übersichtsplan und Teilauszug des Lageplanes (nicht maßstabsgetreu) dargestellt.
Nach derzeitiger planungsrechtlicher Beurteilung befinden sich diese Flurstücke im Außenbereich und werden baurechtlich nach § 35 BauGB bewertet. Mit der geplanten Außenbereichssatzung ist vorgesehen, das Plangebiet als „Allgemeines Wohngebiet“ auszuweisen und somit auch für nicht privilegierte Vorhaben bauplanungsrechtliche Zulässigkeit unter Ausnutzung der vorhandenen Erschließungsanlagen zu schaffen und die erforderlichen Nutzungsregelungen festzusetzen.
Vom Tage dieser Bekanntmachung an können Stellungnahmen von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Dies kann in einer der beiden Verwaltungen während der angegebenen Sprechzeiten erfolgen.
Platz der Einheit 1
04886 Arzberg
| Montag: | geschlossen |
| Dienstag: | 09:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr |
| Mittwoch: | 08:30 – 12:00 Uhr (nur nach vorheriger Absprache) |
| Donnerstag: | 07:30 – 12.00 Uhr und 13:00 – 16:30 Uhr |
| Freitag: | 07:30 – 12.00 Uhr (nur nach vorheriger Absprache) |
Bauamt
Bahnhofstraße 21
04886 Beilrode
| Montag: | 09:00 – 12:00 Uhr |
| Dienstag: | 09:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr |
| Mittwoch: | keine Sprechzeiten |
| Donnerstag: | 09:00 – 12.00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr |
| Freitag: | 09:00 – 12.00 Uhr |
Zusätzlich ist dieser Entwurf der Außenbereichssatzung während des Auslegungszeitraumes auf der Internetpräsenz vom Zentralen Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen abrufbar.